Allgemeine Geschäftsbeziehungen

Die AGB regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker ( THP ) und Patientenbesitzer/ Kunde als Behandlungsvertrag, gemäß §611 Abs. 1 BGB.

Hiervon abweichende Vereinbarungen/ Bedingungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits gültig.

BEHANDLUNGSVERTRAG

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des THP annimmt und ihn zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Behandlung konsultiert.

Der THP kann eine Behandlung ohne Angabe von Gründen ablehnen, wenn z.B. kein erforderliches Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann, der THP die geforderte Therapie nicht ausführen kann oder darf oder für ihn Gewissenskonflikte entstehen könnten.

Für die bis zur möglichen Ablehnung erbrachten Leistungen bleibt der Honoraranspruch des THP bestehen.

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten und der Ausübung der Heilkunde zwecks Beratung, Diagnostik und Therapie erbringt der THP seine Dienste gegenüber dem Kunden.

Dies erfolgt nach §611 und 612 BGB, sowie auf Grundlage der AGB.

HAFTUNG DES BEHANDLERS

Die Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind ( soweit nach BGB zulässig) ausgeschlossen.

Vom THP werden überwiegend Therapieformen angewandt, die schulmedizinisch und wissenschaftlich nicht anerkannt sind.

Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Behandlung wird daher weder in Aussicht gestellt noch garaniert und wäre zudem gesetzlich nicht zulässig.

MITWIRKUNG DES PATIENTENBESITZERS

Der Patientenbesitzer kann durch den THP nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet werden. Der THP ist allerdings berechtigt eine Behandlung abzubrechen, wenn der Patientenbesitzer die Beratung ignoriert oder für die Anamnese, Diagnose und Therapie wichtige Auskünfte unvollständig oder gar nicht mitteilt. Dadurch ist das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben. Ebenso wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der THP hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise der Gebührenordnung für Tierheilpraktiker und / oder die in der Preisliste aufgeführten Preise.

Die Anwendung anderer Gebührenordungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Wird eine Leistung Dritter durch den THP vermittelt, die er nicht fachlich überwacht ( z.B. Laborleistungen), ist er berechtigt, diese vom Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarleistungen in Rechnung zu stellen.  Diese Beträge sind in Rechnung und / oder Quittung gesondert auszuweisen.

Der THP wird sich von den Dritten keine Rückvergütungen oder sonstige Vorteile gewähren lassen.

In den Fällen der Vermittlung von Dienstleistungen Dritter ist der THP von den Beschränkungen des §181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patientenbesitzers zwischen dem Dritten ( Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn §181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Drittem ( Labor) anzuwenden wäre. Unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.

Das Honorar ist für jede Behandlung am Behandlungstag in Bar an den THP zu entrichten. Sind mehrere Behandlungen nötig, kann am Ende des Monats/ der Behandlung eine Sammelrechnung ausgestellt werden, die je nach Wunsch des Kunden zugestellt wird oder persönlich ausgehändigt wird. Es gelten dann die je nach Versandart anfallenden Gebühren-

Werden Leistungen gegen Rechnung erbracht, ist die Zahlung umgehend nach Erhalt derselben fällig. Als Zahlungsziel werden 14 Tage nach Erhalt der Rechnung gesetzt ( §271 Abs. 2 BGB ). Bei Überschreiten der angegebenen Zahlungsfrist kommt der Kunde sofort in Zahlungsverzug. Es wird dann nur eine Mahnung versendet. Erfolgt die Zahlung wieder nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Die Kosten hierfür hat der Kunde zu tragen!

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel ist dem THP gesetzlich verboten ( §43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998 ). Die direkte Verabreichung an das Tier ist aber nach wie vor zulässig, da dies eine Verwendung ist und keine Abgabe. Folglich enthalten die THP Honorare die verwendeten Arzneimittel. Eine Herausrechnung ist nicht möglich.

Werden Arzneimittel vom Patientenbesitzer mitgebracht, ist eine Anwendung durch den THP nicht zulässig.

Der Bezug von verordneten oder empfohlenen Arzneimitteln über die Apotheke oder von Nahrungsergänzungsmitteln u.ä. über die entsprechenden Quellen stellt ein Direktgeschäft dar und wird nicht durch die AGB erfasst. Diese Direktgeschäfte habe auf die Rechnungsstellung keinen Einfluss.

Die Abgabe von Nahrungsergänzungsmitteln und anderen für die Therapie benötigten Mitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Kunden können diese Produkte in Gewinnerzielungsabsicht vom THP verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

AUSKUNFTSPFLICHT DES THP

Der THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet, wenn der Verdacht einer meldepflichitgen Erkrankung vorliegt oder bei behördlicher oder gerichtlicher Anordnung.

Der THP führt eine Patientenakte. Dem Kunden steht eine Einsicht in die Patientenakte nciht zu. Er kann ferner auch nicht verlangen, dass ihm diese ausgehändigt wird.

Verlangt der Kunde eine Behandlungsakte, wird diese kostenpflichtig vom THP erstellt und alle in der Akte befindlichen Originale werden in Kopie zugefügt. Die Kopien erhalten einen entsprechenden Vermerk.

Die Patientenakten werden vom THP 20 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Ausser es liegen plausible Gründe dafür vor, dass die Patientenakte zu Beweiszwecken benötigt wird.

DATENSCHUTZ

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung  nach Bundesdatenschutzgesetz.

Kontaktdaten und die Inhalte der Gespräche und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gemäß Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHSSTAND

Erfüllungsort ist SZ-Lobmachtersen, bei Hausbesuchen der Wohnort es Kunden.

Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 15, 38226 Salzgitter

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner AGB nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. §139 BGB findet keine Anwendung.