Wie die meisten schon mitbekommen haben, wurde auf Initiative der EU das Tierarzneimittelgesetzt ( TAMG) geändert. Es ist durch unsere Regierung abgenickt worden und tritt am 28.01.2022 in Kraft. Es ändert sich nicht nur für uns Therapeuten eine Menge, sondern es betrifft AUCH DIE TIERHALTER! Verstöße gegen das TAMG stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Welche Folgen genau ein Verstoß hat, ist noch nicht raus.
Es dürfen nach dem neuen TAMG KEINE Arzneimittel mehr angewendet werden, die nicht speziell für Tiere zugelassen sind. In der Beschreibung muss auch jeweils die Tierart aufgeführt sein, für die das Mittel eingesetzt werden soll. Medikamente umwidmen dürfen nur noch die Tierärzte/ Tierärztinnen. Auch einige Therapieformen sind davon betroffen.
- Es betrifft die apothekenpflichtigen, frei verkäuflichen Medikamente
- Einen Großteil der homöopathischen Mittel, die Schüßler Salze. Ausser sie tragen die Bezeichnung ad. us. vet.
- Blutegel (-behandlung )
- Viele Probiotica, die zum Darmaufbau eingesetzt werden.
- Einige Pankreasenzyme
- Fertige Kräutermischungen, die nicht speziell für Tiere hergestellt sind.
- Ceterizin
Die Berufsverbände der Tierheilpraktiker versuchen dagegen vorzugehen. Drücken wir die Daumen, dass sie Erfolg haben!